Die novellierte Trinkwasserverordnung gilt seit dem 24. Juni 2023 und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie um. Neu ist ein durchgängig risikobasierter Ansatz von der Quelle bis zur Entnahmearmatur, mit verpflichtender Gefährdungsanalyse über die gesamte Installation.
Konkret: Bleileitungen sind grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen; zugleich gilt ab diesem Datum ein neuer PFAS-Summengrenzwert (0,1 µg/l), ab 2028 zusätzlich ein strengerer Wert für vier besonders relevante PFAS.
Was das praktisch heißt
- Für Sie: Bei Altbestand prüfen wir die Leitungen (Material, Legionellen-Risiko) und dokumentieren die Trinkwasserhygiene — Pflicht und Gesundheitsschutz zugleich.
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