// NORMEN & VORSCHRIFTEN · GEG · § 60c

Hydraulischer Abgleich ist Pflicht

Seit 1.10.2024 ist der hydraulische Abgleich für jede neue wassergeführte Heizung Pflicht — energieträgerunabhängig.

Seit dem 1. Oktober 2024 schreibt das GEG (§ 60c) den hydraulischen Abgleich für jede neu eingebaute wassergeführte Heizung vor — unabhängig vom Energieträger. Für größere Gebäude (ab 6 Wohn- oder Nutzungseinheiten) ist er zur Inbetriebnahme verpflichtend.

Ergänzend verlangt § 60b eine Prüfung und Optimierung älterer wassergeführter Heizungen in Gebäuden ab 6 Einheiten (Frist für vor Oktober 2009 eingebaute Anlagen bis 30.09.2027). Wärmepumpen sind über eine eigene Regelung ausgenommen.

Was das praktisch heißt

  • Für Sie: Wir führen den hydraulischen Abgleich standardmäßig mit aus — er senkt den Verbrauch und ist oft Förder-Voraussetzung.
Originaltext / Quelle:Gesetzestext § 60c GEG
Passende Leistung von BeOs:Heizung & Wärmepumpe

Stand 06/2026 — einzelne Pflichten könnten sich mit der geplanten GEG-Reform ändern.

// Stand-Angabe; verbindlich ist der jeweils geltende Originaltext (verlinkt). Keine Rechtsberatung.