Seit dem 1. Oktober 2024 schreibt das GEG (§ 60c) den hydraulischen Abgleich für jede neu eingebaute wassergeführte Heizung vor — unabhängig vom Energieträger. Für größere Gebäude (ab 6 Wohn- oder Nutzungseinheiten) ist er zur Inbetriebnahme verpflichtend.
Ergänzend verlangt § 60b eine Prüfung und Optimierung älterer wassergeführter Heizungen in Gebäuden ab 6 Einheiten (Frist für vor Oktober 2009 eingebaute Anlagen bis 30.09.2027). Wärmepumpen sind über eine eigene Regelung ausgenommen.
Was das praktisch heißt
- Für Sie: Wir führen den hydraulischen Abgleich standardmäßig mit aus — er senkt den Verbrauch und ist oft Förder-Voraussetzung.
⚠ Stand 06/2026 — einzelne Pflichten könnten sich mit der geplanten GEG-Reform ändern.
// Stand-Angabe; verbindlich ist der jeweils geltende Originaltext (verlinkt). Keine Rechtsberatung.

