Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Jede neu eingebaute Heizung soll grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt das sofort; im Bestand greifen Übergangsfristen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung (in großen Städten ab 30.06.2026, sonst ab 30.06.2028). Bei einem Heizungsausfall gibt es Übergangslösungen mit mehrjähriger Frist.
Wichtig: Eine Reform, das „Gebäudemodernisierungsgesetz" (GModG), ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; er liegt jetzt im Bundestag (öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 22. Juni 2026). Geplant ist, die starre 65-%-Pflicht durch einen technologieoffenen, CO₂-orientierten Ansatz zu ersetzen. Bis das GModG in Kraft tritt, gilt weiter die bestehende 65-%-Regelung; wir planen gegen den jeweils aktuellen Stand.
Was das praktisch heißt
- Für Sie: Vor einem Heizungstausch klären wir, welche Fristen für Ihr Gebäude in München gelten und welche Lösung Pflicht und Förderung zusammenbringt.
⚠ Stand 06/2026: Das GModG ist noch nicht in Kraft (Kabinettsbeschluss 13.05.2026, im Bundestagsverfahren). Es gilt weiterhin das GEG; Angaben können sich mit der Reform ändern.
// Stand-Angabe; verbindlich ist der jeweils geltende Originaltext (verlinkt). Keine Rechtsberatung.

