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Heizungsgesetz (GEG): 65 % Erneuerbare, Reform im Verfahren

Seit 2024 soll jede neue Heizung zu mind. 65 % mit Erneuerbaren laufen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Die Reform (GModG) ist seit Mai 2026 im parlamentarischen Verfahren, aber noch nicht in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Jede neu eingebaute Heizung soll grundsätzlich zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt das sofort; im Bestand greifen Übergangsfristen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung (in großen Städten ab 30.06.2026, sonst ab 30.06.2028). Bei einem Heizungsausfall gibt es Übergangslösungen mit mehrjähriger Frist.

Wichtig: Eine Reform, das „Gebäudemodernisierungsgesetz" (GModG), ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; er liegt jetzt im Bundestag (öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 22. Juni 2026). Geplant ist, die starre 65-%-Pflicht durch einen technologieoffenen, CO₂-orientierten Ansatz zu ersetzen. Bis das GModG in Kraft tritt, gilt weiter die bestehende 65-%-Regelung; wir planen gegen den jeweils aktuellen Stand.

Was das praktisch heißt

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Stand 06/2026: Das GModG ist noch nicht in Kraft (Kabinettsbeschluss 13.05.2026, im Bundestagsverfahren). Es gilt weiterhin das GEG; Angaben können sich mit der Reform ändern.

// Stand-Angabe; verbindlich ist der jeweils geltende Originaltext (verlinkt). Keine Rechtsberatung.